Elternbeiträge
Nach der Elternbeitragssatzung müssen die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zahlen. Für die Ermittlung der Beiträge wird der Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde gelegt (§ 4).
Beitragstabelle ab 01.08.2018