Kindertagespflegenest - Die kleine Raupe Saarn
Kinder entdecken spielend die Wurzeln ihrer Welt

Elternbeiträge

Nach der Elternbeitragssatzung müssen die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zahlen. Für die Ermittlung der Beiträge wird der Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde gelegt (§ 4).

Beitragstabelle ab 01.08.2018

Quelle: Stadt Mülheim an der Ruhr
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