Kooperation Kita*
Kooperation von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegepersonen
In dem von Bund, Ländern und Kommunen beschlossenen zügigen Ausbau eines qualitativ hochwertigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 nimmt die Kooperation von Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflegepersonen eine bedeutende Rolle ein.
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW präzisiert den Bildungsauftrag sowohl der Tageseinrichtungen für Kinder als auch gleichrangig den Bildungsauftrag von Kindertagespflege.
Das LVR-Landesjugendamt, Fachbereich Familie und Kinder, möchte mit dieser wünschenswerte Bedingungen der Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege aufzeigen.
Ziel ist es, von einem Nebeneinander zum Miteinander zu gelangen.
Kooperationen gelingen, wenn für beide Kooperationspartner verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Sicherheit im verantwortlichen Handeln schaffen.
Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation sind:
- Die Beteiligten werden von ihrem Träger konzeptionell gestützt.
- Beide Angebotsformen sind gleichrangiger Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
- Bei allen Akteuren ist die Bereitschaft zur Kooperation vorhanden.
- Gegenseitiges Vertrauen und Kollegialität sind die Basis.
- Partnerschaftliche Partizipation aller Beteiligten einschließlich der Kinder und ihrer Eltern wird gewährleistet.
- Die notwendigen Ressourcen bei den Kooperationspartnern und beim Jugendamt sind sichergestellt.
- Verbindliche Kooperationsvereinbarungen werden erarbeitet.
- Gemeinsame Ziele sind verabredet.
Folgende Kooperationen sind denkbar:
- Gemeinsame Veranstaltungen, Feste, Aktionen und pädagogische Angebote
- Nutzung von Räumen der Tageseinrichtung an einzelnen Tagen
- Gemeinsame Fortbildungsangebote für die pädagogischen Fachkräfte der Tageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen
- Gestaltung von Übergängen von der Kindertagespflege in die Tageseinrichtung
Fazit
Eine gelungene Kooperation zwischen den beiden Betreuungssystemen geht über eine bloße Abstimmung hinaus. Sie ist ein Beitrag zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der Kinderbetreuung vor Ort.
Quelle:
* Alle Information und Bilder stammen von der Internetseite
mit freundlicher Genehmigung der Stadt Mülheim